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Im Jahr 2004 wurde zum ersten
Mal in Baden-Baden das Stipendium der Alfred Brenner Stiftung verliehen.
Das Stipendium wird in 2006 für den Preisträger mit 3.000,00
EURO dotiert.
Teilnahmebedingungen:
Das Stipendium dient der Förderung interessierter junger Menschen,
die eine abgeschlossene Ausbildung als
Koch oder in den Bereichen Restaurant bzw. Hotelfach nachweisen können.
Eine Abschlussprüfung der IHK oder Berufsschule mit einer Mindestnote
von 2,0 wird vorausgesetzt. Die Bewerber sollten nicht
älter als 28 Jahre sein.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
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Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild,
Zeugniskopien |
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Darstellung der Beweggründe für die
Teilnahme am Wettbewerb |
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Berufliche Zielsetzung verbunden mit einer kurzen
Beschreibung, wofür eine Verwendung des Förderpreises
im Fall der Auswahl beabsichtigt ist |
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Referenzschreiben der Direktion |
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Etwaige Nachweise über die Teilnahme an
Wettbewerben (besondere Leistungen) bzw. Durchführung besonderer
Projekte, wenn vorhanden. |
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Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse
zu senden:
Alfred Brenner Stiftung
Herrn Frank Marrenbach
Schillerstraße 46
76530 Baden-Baden
Stichwort: Alfred Brenner Stiftung (bitte unbedingt mit angeben)
Über die Auswahl des Preisträgers befindet eine unabhängige
Jury. Die Entscheidung über die Erfüllung der Teilnahmebedingungen
fällt im Zweifelsfall das Kuratorium der Alfred Brenner Stiftung.
Die Entscheidung der Jury sowie des Kuratoriums der Alfred Brenner
Stiftung ist für alle Teilnehmer bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Verpflichtung des Preisträgers
Der Preisträger verpflichtet sich, den
Preis für eine in seiner Bewerbung angeführte Weiterbildung
zu verwenden. Der Preis wird direkt von der Alfred Brenner
Stiftung an den vom Bewerber ausgesuchten Träger überwiesen.
Der Preisträger gestattet der Alfred Brenner Stiftung unentgeltlich
und unwiderruflich, über seine Preisvergabe
zu berichten und dabei die der Alfred Brenner Stiftung zugänglich
gemachten Informationen (insbesondere über die beabsichtigte
Fortbildung) im Umfeld der Preisvergabe und -verleihung zu verwerten.
Falsche Angaben und die Nichteinhaltung
der Mitwirkungsverpflichtung führen zum Ausschluss
aus dem Wettbewerb und zur Aberkennung des Preises.
Bewerbungsschluss ist der 30. November 2012.
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