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>> Voraussetzungen zur erfolgreichen Bewerbung  
  Im Jahr 2004 wurde zum ersten Mal in Baden-Baden das Stipendium der Alfred Brenner Stiftung verliehen. Das Stipendium wird in 2006 für den Preisträger mit 3.000,00 EURO dotiert.

Teilnahmebedingungen:
Das Stipendium dient der Förderung interessierter junger Menschen, die eine abgeschlossene Ausbildung als Koch oder in den Bereichen Restaurant bzw. Hotelfach nachweisen können. Eine Abschlussprüfung der IHK oder Berufsschule mit einer Mindestnote von 2,0 wird vorausgesetzt. Die Bewerber sollten nicht älter als 28 Jahre sein.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
 
>> Aufzählung Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugniskopien
>> Aufzählung Darstellung der Beweggründe für die Teilnahme am Wettbewerb
>> Aufzählung Berufliche Zielsetzung verbunden mit einer kurzen Beschreibung, wofür eine Verwendung des Förderpreises im Fall der Auswahl beabsichtigt ist
>> Aufzählung Referenzschreiben der Direktion
>> Aufzählung Etwaige Nachweise über die Teilnahme an Wettbewerben (besondere Leistungen) bzw. Durchführung besonderer Projekte, wenn vorhanden.
 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Alfred Brenner Stiftung
Herrn Frank Marrenbach
Schillerstraße 4–6
76530 Baden-Baden


Stichwort: Alfred Brenner Stiftung (bitte unbedingt mit angeben)


Über die Auswahl des Preisträgers befindet eine unabhängige Jury. Die Entscheidung über die Erfüllung der Teilnahmebedingungen fällt im Zweifelsfall das Kuratorium der Alfred Brenner Stiftung. Die Entscheidung der Jury sowie des Kuratoriums der Alfred Brenner Stiftung ist für alle Teilnehmer bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verpflichtung des Preisträgers
Der Preisträger verpflichtet sich, den Preis für eine in seiner Bewerbung angeführte Weiterbildung zu verwenden. Der Preis wird direkt von der Alfred Brenner Stiftung an den vom Bewerber ausgesuchten Träger überwiesen. Der Preisträger gestattet der Alfred Brenner Stiftung unentgeltlich und unwiderruflich, über seine Preisvergabe zu berichten und dabei die der Alfred Brenner Stiftung zugänglich gemachten Informationen (insbesondere über die beabsichtigte Fortbildung) im Umfeld der Preisvergabe und -verleihung zu verwerten. Falsche Angaben und die Nichteinhaltung der Mitwirkungsverpflichtung führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb und zur Aberkennung des Preises.

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2012.
 
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